Neben der allgemeinen Leistungen wie Schwangerschaftsvorsorge im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien, Krebsfrüherkennung, Krebsnachsorge, psychosomatische Gesprächstherapie, Beratung zur Verhütung und zu den Wechseljahren sowie bei unerfülltem Kinderwunsch, deren Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, bieten wir Ihnen darüber hinaus weitere Leistungen, die eventuell wünschenswert und sinnvoll sind, aber entsprechend der gesetzlichen Regelung über das notwendige Maß hinausgehen.
Gesetzestext: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Sie können solche Leistung trotzdem in Anspruch nehmen, wobei die anfallenden Kosten in der Regel von Ihnen zu tragen sind. Genauere Angaben hierzu finden Sie in den dazugehörigen ausführlichen Beschreibungen.