Auf Grund der Komplexität im Detail verweisen wir auf das zuständige Bundesministerium unter http://www.bmfsfj.de. Hier kann man eine kostenlose Broschüre: „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“ bestellen.

Mutterschutz: Er beginnt 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum.

Kindergeld: Es wird einkommensunabhängig gezahlt, ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr (ggf. auch länger) in der Regel bei den Bundesagenturen für Arbeit ausgezahlt.

Elterngeld und Elterzeit: Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf und liegt normalerweise zwischen 300 und 1800 Euro (abhängig vom vorherigen Einkommen). Die Elternzeit beträgt maximal 12-14 Monate.

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