Die reguläre Krebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet:

  • Gebärmutterhals: jährlicher PAP-Abstrich ab 20.
  • Gebärmutterkörper und Eierstöcke: jährliche Tastuntersuchung ab 20.
  • Brust: jährliche Brusttastuntersuchung ab 30, Mammographie in Screeningzentren alle 2 Jahre im Alter von 50 bis 69 sowie ab 70 auch außerhalb dieser Zentren.
  • Haut: Hautkrebsuntersuchung alle 2 Jahre ab 35 beim Haus- oder Hautarzt.
  • Darm: jährliche Untersuchung mittels immunologischem Stuhltest im Alter von 50 bis 55, anschließend im zwei-jährigem Abstand oder alternativ eine Darmspiegelung ab 55, die im Abstand von 10 Jahren bis zum 69. Lebensjahr einmalig wiederholt werden kann.
  • Harnblase: keine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen.

 

Eine individuelle Krebsfrüherkennung auf eigene Rechnung könnte beispielsweise zusätzlich beinhalten:

Im Alter zwischen 20 und 29:

  • Brust: Brustultraschalluntersuchung alle 2 Jahre
  • Gebärmutterhals: Dünnschichtzytologie alle 2 Jahre
  • Gebärmutterkörper und Eierstöcke: jährliche Ultraschalluntersuchung des Unterleibs

 

Im Alter zwischen 30 und 39:

  • Brust: jährliche Brustultraschalluntersuchung
  • Gebärmutterhals: High-Risk-HPV-Testung sowie Dünnschichtzytologie im jährlichen Wechsel
  • Gebärmutterkörper und Eierstöcke: jährliche Ultraschalluntersuchung des Unterleibs

 

Ab dem Alter von 40 Jahre:

  • Brust: jährliche Brustultraschalluntersuchung
  • Gebärmutterhals: High-Risk-HPV-Testung sowie Dünnschichtzytologie im jährlichen Wechsel
  • Gebärmutterkörper und Eierstöcke: jährliche Ultraschalluntersuchung des Unterleibs
  • Darm: jährliche Stuhluntersuchung mit dem M2-PK Test und der immunologischen Methode im jährlichen Wechsel
  • Harnblase: jährliche Urintestung auf NMP22

Um Wartezeiten in unserer Praxis möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie, insbesondere bei Interesse an einer Brustultraschalluntersuchung, uns dies bei der Terminvergabe mitzuteilen.

Motivieren Sie Freunde und Verwandte, die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen zu deren eigenem Wohl regelmäßig wahrzunehmen – so wie Sie es selbst auch tun!

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